Betreuungsverhältnis in der Tagesfamilie
- Die Aufsichtspflicht über die Tagesfamilien nimmt die Sozialkommission der Gemeinde Thalwil wahr
- Die Kosten für die Eltern richten sich nach dem steuerbaren Einkommen
- Der Betreuungsumfang wird mit einem Betreuungsvertrag zwischen Eltern, Tagesfamilie und Stiftung geregelt
- Die Verrechnung an die Eltern erfolgt mittels Monatspauschale durch die Stiftung
- Die Tagesfamilien sind durch die Stiftung angestellt und versichert
- Die Tagesfamilien arbeiten nach dem «pädagogischen Konzept für die Tagesfamilienbetreuung» des Verbands «kibesuisse»
- Die Tagesfamilienvermittlerin steht im regelmässigen Austausch mit den Eltern und den Tagesfamilien
Die Tagesfamilienvermittlerin
- Wählt Tagesfamilien sorgfältig aus
- Vermittelt geeignete Betreuungsplätze
- Führt die Tagesfamilien in ihre verantwortungsvollen Aufgaben ein
- Ist für die individuelle Eingewöhnung des Kindes verantwortlich
- Begleitet die Betreuungsverhältnisse und unterstützt die Tagesfamilien mit
besonderen Kursen und Einzelgesprächen
- Organisiert Basiskurse und Weiterbildungen für die Tagesfamilien
- Steht bei Fragen oder Schwierigkeiten zur Verfügung
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