Die Stiftung bietet familienergänzende Betreuung in Kindertagesstätten und bei Tagesfamilien sowie schulergänzende Betreuung im Hort und bei Tagesfamilien an.
Auf der Website finden Sie Informationen zur Betreuung in der Kita, in der Tagesfamilie und im Hort.
Teilen Sie uns Ihre Betreuungswünsche mittels Anmeldeformular mit.
Gerne prüfen wir Ihre Anfrage und kontaktieren Sie für einen Besichtigungstermin.
→ Anmeldeformular Kita-Betreuungsplatz
Die Standardsprache in allen unseren Kitas und im Hort ist bewusst Deutsch.
Für einen guten Start in den Kindergarten sind Deutschkenntnisse ausgesprochen wichtig. Um alle von uns betreuten Kinder - unabhängig von ihrer Erstsprache - auf diesen Übergang vorzubereiten und auf ihrem Bildungsweg bestmöglich zu begleiten, liegt unser Fokus u.a. auch auf der vorschulischen Sprachförderung.
Seit August 2025 werden die Betreuungspersonen der Kita Chindeparadies in einem Pilotprojekt «Kita-integrierte Deutschförderung» (KiD) in regelmässigen Coachings vor Ort durch eine Fachperson des Zentrums frühe Bildung der Pädagogischen Hochschule St. Gallen begleitet. Das Projekt hat zum Ziel, die Kita-Fachpersonen vertieft und praxisnah für die Aufgabe der Sprachförderung, besonders für Kinder mit anderen Erstsprachen als Schweizerdeutsch/Deutsch, zu coachen und sie bei Fragen rund um den Spracherwerb, Mehrsprachigkeit und Elternzusammenarbeit zu beraten.
Eine professionell begleitete Eingewöhnung ist der Schlüssel für eine positive und erfolgreiche Eingewöhnung. Sie hilft dem Kind, sich langsam an die neue Situation zu gewöhnen und eine stabile Bindung zu den Betreuungspersonen aufzubauen. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Familien und Fachpersonen von grösster Bedeutung, um den Übergang für das Kind so positiv wie möglich zu gestalten. Eine behutsame Eingewöhnung schafft nicht nur Vertrauen in die Betreuungspersonen, sondern auch eine sichere Bindung zum neuen Umfeld.
Wir setzen auf die seit Jahren in der Praxis erfolgreich angewendeten und bewährten zwei Modelle:
Ja. Die Gemeinde Thalwil beteiligt sich an den Betreuungskosten für Familien, welche in der Gemeinde Thalwil/Gattikon wohnhaft sind. Einen allfälligen Anspruch auf finanzielle Unterstützungsleistungen (Subventionen) können Sie über das Antragsportal der Gemeinde Thalwil beantragen. Die Voraussetzungen, der Umfang und die Höhe der Subventionen wie auch die Auszahlungsmodalitäten sind in der jeweils gültigen Betreuungsverordnung und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil geregelt.
Alles rund um das Thema Subventionen finden Sie hier: Thalwil – Kita-Subventionen ab 2025
Aktuell verfügt der Hort Trauminsel der Stiftung über keine subventionierten Betreuungsplätze.
Die Betreuung erfolgt zum vollen Tarif.
Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern bestimmen, ob und in welcher Höhe die Betreuungskosten subventioniert werden. Den Minimaltarif muss jede Familie selber tragen.
Ob Sie die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung in Form von Subventionen erfüllen, erfahren Sie hier: Thalwil – Kita-Subventionen ab 2025
Die vereinbarte Betreuungsleistung beginnt mit der Eingewöhnung des Kindes in die Kita. Die Eingewöhnungsphase ist – unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheitszeit des Kindes – gemäss dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang kostenpflichtig. Der Beginn der Eingewöhnung wird in der Aufnahmebestätigung schriftlich vereinbart.
Die Monatspauschale wird ab ab Datum des Eingewöhnungsstarts gemäss Betreuungsvertrag in Rechnung gestellt.
Der Faktor 4 setzt sich wie folgt:
| 365 | Jahrestage |
| -104 | Samstage/Sonntage |
| -10 | Feiertage |
| -9 | Sommerbetriebsferien |
| -3 | Tage Weihnachten/Neujahr |
| 240 | verrechnete Betreuungstage |
240 / 12 Monate = 20 durchschnittlich verrechnete Betreuungstage / 5 Wochentage = Faktor 4
Ja. Die Eingewöhnung wird im voraus mit den Eltern besprochen und die Termine vereinbart. Ab dem ersten Tag der Eingewöhnung wird die Monatspauschale gemäss Betreuungsvertrag - unabhängig von der Dauer der Eingewöhnungszeit und der tatsächlichen Anwesenheit in der Kita - in Rechnung gestellt .
Bei untermonatigem Beginn wird die Monatspauschale pro rata mit einem reduzierten Wochenfaktor basierend auf durchschnittlich 20 Betreuungstagen - verrechnet.
→ Informationen in der Kita-Tarifordnung
Basis für die Verrechnung von Zusatztagen ist der Tagesansatz gemäss Betreuungsvertrag.
In Ausnahmefällen kann ein gebuchter Betreuungstag innerhalb derselben Woche ohne zusätzliche Kosten mit einem anderen Wochentag getauscht werden.
Die Leitung entscheidet je nach Anzahl bereits belegter Betreuungsplätze und anwesendem Fachpersonal, ob und mit welchem Wochentag ein Tausch möglich ist.
Halbtage können in der Kita auf Anfrage und nur als Zusatztage in Kombination mit einem bestehenden Betreuungsvertrag gebucht werden.
Die Kita-Leiterin entscheidet je nach Anzahl bereits belegter Betreuungsplätze und anwesendem Fachpersonal, ob und an welchen Tagen die Betreuung möglich ist.
Sie benötigen regelmässige Halbtagesbetreuung? Diese bieten wir bei den Betreuungspersonen in Tagesfamilien an.
Kontaktieren Sie unverbindlich die Leiterin Tagesfamilien. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen.
Ja. Die Kündigung muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Monaten per Mail der Geschäftsstelle mitgeteilt werden.
Ja. Die Monatspauschale wird jeweils am 28. für den laufenden Monat - also rückwirkend zur erbrachten Betreuungsleistung - zur Zahlung fällig.
Die Betriebsferien sind im Faktor 4 und bei der Berechnung der Monatspauschale berücksichtigt.
Ihr Kind wechselt in den Hort Trauminsel der Stiftung
Aus pädagogischer Sicht empfehlen wir Ihr Kind in die Ferienbetreuung des Horts Trauminsel anzumelden. Es hilft dem Kind sich in die neue Umgebung einzuleben und das Betreuungsteam kennenzulernen. So kann es sich beim Schulstart auf die zusätzlichen, neuen Gegebenheiten konzentrieren.
Haben Sie Fragen zum Ferienhort? Kontaktieren Sie uns gerne.
Ihr Kind wechselt in den Hort der Schule Thalwil
Ja, auf Anfrage. Die Standort-/Betriebsleitung entscheidet je nach Anzahl bereits belegter Betreuungsplätze und anwesendem Fachpersonal, ob und an welchen Tagen die Betreuung möglich ist. Diese Betreuung wird als Zusatztag auf Basis des Volltarifs verrechnet.